Bürgerinformationen

Auf Grund der Waldbrandgefahrenindizes geben die jeweils zuständigen Behörden bei Bedarfsfall Waldbrandwarnstufen bekannt. Die Bekanntgabe wirkt sich auf die Wachsamkeit des Forstpersonals aus. So werden mit zunehmender Warnstufe zum Beispiel Waldbranddienste eingesetzt, die Besetzung der Feuerwachtürme intensiviert und die Waldbrandzentralen aktiviert. Auch können regional ab Stufe III Waldgebiete für den Besucherverkehr gesperrt werden.

 

Waldbrandwarnstufen
Stufe I entspricht Waldbrandgefahr
Stufe II entspricht erhöhter Waldbrandgefahr
Stufe III entspricht hohe Waldbrandgefahr
Stufe IV entspricht höchste Waldbrandgefahr