Fragen & Antworten

Alarmierung

112 Es meldet sich die zuständige Rettungsleitstelle, nimmt den Notruf entgegen und setzt ggf. den Notarzt, einen Rettungswagen, die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Polizei oder andere Notfalldienste ein. Wenn ich 112 anrufe, muss ich genaue Informationen geben, was los ist. Also gegebenenfalls erklären: "Hier liegt eine hilflose Person und ich spüre nur ganz schwach den Puls". Die genaue Adresse muss ich angeben. Wenn Sie jemanden auf der Straße finden, müssen Sie nicht nur den Straßennamen mitteilen, Sie brauchen auch die genaue Hausnummer.

Der Disponent in der Leitstelle nimmt die Daten entgegen und gibt die Adresse in das computergestützte Einsatz-Leit-System ein. Er kann nun sehen, welche Feuerwehr zuständig ist und führt umgehend die Alarmierung durch.

Sofort nach der Alarmierung sprechen die digitalen Funkmeldeempfänger (Pager oder DME) der Feuerwehrmänner der entsprechenden Feuerwehr an.

Sobald der Pager ein Alarmierungssignal gibt, begibt sich jeder Kamerad umgehend und zügig zum Feuerwehrgerätehaus, rüstet sich mit seiner persönlichen Schutzausrüstung aus und besetzt, die nach Ausrückeordnung benötigten Fahrzeuge.

Es ist grundsätzlich so, dass wenn die Feuerwehr über Pager alarmiert wird, eine Gefahr für Mensch, Tier oder auch Sachwerte existiert. Um diese abzuwenden bzw. an der Ausbreitung zu hindern, ist ein schnelles eingreifen der Feuerwehr oder auch anderen Behörden und Organisationen mit Sonderaufgaben nötig. Um zeitnah am Einsatzort zu sein, kann die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen, d.h. Blaulicht und Martinshorn. Diese Rechte erlaubt es der Feuerwehr in einem vertretbaren Maße schneller zu fahren oder aber auch über rote Ampeln und in Einbahnstraßen zu fahren, wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht. Dieses Sonderrecht bezieht sich bei der Feuerwehr auf die Person und nicht nur auf das Feuerwehrfahrzeug. Also ist es im Alarmfall möglich, dass ein Feuerwehrmann auf dem Weg von zu Hause ins Gerätehaus, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten darf. Dies aber nur wenn andere nicht gefährdet werden. Um besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen zu werden, ist das Martinshorn so laut.


Brandschutz

In den Bundesländern in welchen bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt wurde ist die Installation von zumindest einem Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer sowie auf allen Fluren die als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen vorgeschrieben. Darüber hinaus ist es jedenfalls empfehlenswert auch in Wohnzimmern, Arbeitszimmern oder anderen Aufenthaltsräumen Rauchmelder anzubringen.

  • Beachten Sie, dass Rauch immer aufsteigt und sich daher zunächst immer unter der Decke sammelt. Deshalb müssen Rauchmelder jedenfalls an der Raum-Decke montiert werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Rauchmelder möglichst zentral im jeweiligen Zimmer angebracht werden sollte.
  • Der Abstand zu Wänden, Ecken, Deckenleuchten, Balken oder Unterzügen sollte zumindest 50cm betragen, damit auftretender Rauch auch ungehindert in die Rauchkammer des Rauchmelders dringen kann.
  • In L-förmigen Räumen bis zu 60m2 ist zu beachten, dass der Rauchmelder auf der Gehrungslinie des angebracht werden. Bei L-förmigen Räumen über 60m2 sollte jeder Schenkel als eigenständiger Raum betrachtet werden.
  • In großen Räumen oder Räumen die mit Teilwänden oder Möbeln unterteilt sind, sollte in jedem Teilbereich ein Rauchmelder installiert werden.
  • In Fluren und Gängen mit einer Breite von bis zu 3m sollte der Abstand zur Stirnfläche nicht mehr als 7,5m betragen und zudem der Abstand zwischen den Rauchmeldern nicht mehr als 15m betragen. Zudem sollte in Gehrungslinien ebenfalls ein Rauchmelder montiert werden.

Bei Dachschrägen mit einem Winkel von über 20 Grad sollte der Rauchmelder zudem in einem Abstand von zumindest 0,5m und maximal 1m von der Deckenspitze angebracht werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich sogenannte Wärmepolster bilden welche das Eindringen von Rauch in die Rauchkammer des Melders behindern könnten.

(Quelle:www.rauchmeldertest.net)

Notruf wählen

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?

Personen retten

  • keinen Aufzug benutzen
  • andere Hausbewohner warnen (klingeln, an Tür klopfen)
  • Eigenschutz beachten

Türen schließen

  • Ruhe bewahren

Brand bekämpfen

  • Wassereimer
  • Decken
  • Feuerlöscher
  • Eigenschutz beachten


Aufgaben

Retten

  • Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.

Löschen

  • Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.

Bergen

  • Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.

Schützen

  • Vorbeugende Maßnahmen (das Schützen) beinhalten im Wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes. Diese dienen der Vermeidung von Entstehungsbränden, z. B. durch Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder konsequenter Brandschutzerziehung in der Bevölkerung, um auf Gefahren aufmerksam zu machen und richtiges Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. Besonders in Industrienationen wird dem Betriebsbrandschutz immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt, sei es durch eigene betriebliche oder durch öffentliche Feuerwehren. Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Rahmen behördlicher Baugenehmigungsverfahren größerer Bauvorhaben häufig hinzugezogen und um Stellungnahme gebeten. Weiterhin arbeitet die Feuerwehr in verschiedenen Fachgebieten bei der Erstellung von Standards mit. Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.

Der Notruf 112 ist eine kostenlose Nummer.

Teuer wird es nur dann wenn jemand böswillig den Notruf wählt.

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar. 

Regenwasserfässer füllen ist keine Aufgabe der Feuerwehr.

Solche Fässer werden in der Regel vom Regen gefüllt.


Freiwillige Feuerwehr

Wir, die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Oelsnitz, sind wie der Name schon sagt, freiwillig und ehrenamtlich tätig. Wir Feuerwehrleute stellen unsere Kraft, Arbeit und Freizeit unentgeltlich in den Dienst der Allgemeinheit, um unseren Mitbürgern zu helfen und Gefahren abzuwehren..

Feste Bereitschaftszeiten gibt es nur in Ausnahmefällen.

Wenn ein Alarm kommt, hat sich jeder Kamerad im Gerätehaus einzufinden. D.h. alle Kameraden kommen direkt von zu Hause, von der Arbeit oder je nach dem wo sie sich gerade aufhalten. Im Unterscheid zur Berufsfeuerwehr haben wir aber keine Bereitschaften und sind nicht zu festen Zeiten im Gerätehaus verfügbar.

Um ein Feuerwehrauto fahren zu dürfen, benötigt man einen gültigen Führerschein für die jeweilige Fahrzeugklasse in die das Fahrzeug eingruppiert ist, also LKW oder PKW.

Da aber der Fahrer (Maschinist) das Fahrzeug nicht nur fährt sondern auch alle Aggregate und auch die Heckpumpe bedient, gehört neben einem gültigen Führerschein, eine Maschinistenausbildung für Löschfahrzeuge, oder aber eine Drehleitermaschinstenausbildung für Hubrettungsfahrzeuge dazu.


Feuerwehrleben

In Sachsen kann man ab dem 8. Lebensjahr bei der Jugendfeuerwehr mitmachen.

Ab dem 16. Lebensjahr kann man bei der aktiven Gruppe mitmachen.

Wenn man die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann man auch mit ausrücken.

Ein Höchstalter ist nicht klar definiert. In der Regel aber bis zum 65. Lebensjahr, wenn man sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt.

Wir treffen uns mindestens zweimal im Monat zur Dienstbesprechung und Übungsdienst.

Im Kreise der Gruppenführer wird einmal im Monat eine separate Versammlung abgehalten.

Und da es immer mehr Schichtarbeiter in unserer Wehr gibt, wurde ein 2. Übungsdienst eingeführt.

Ja. Um den ständigen wachsenden Anforderungen und Aufgaben bei der Feuerwehr gerecht werden zu können, müssen wir uns regelmäßig weiterbilden oder aber auch spezielle Lehrgänge besuchen.