Die Ausbildung zum Feuerwehrmann(-frau)
Alle Anwärter beginnen mit der Grundausbildung, welche ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden kann. Hierfür ist in unserer Wehr der Kreisausbilder Heiko Müller zuständig. In der Regel wird anschließend der Lehrgang Sprechfunker durchgeführt, welcher ebenfalls Standortbezogen durch Kreisausbilder Patrick Heinritz durchgeführt wird. Diese beiden Lehrgänge und das Erreichen des 18. Lebensjahres sind Voraussetzung für den Atemschutzgeräteträger – Lehrgang. Hierfür ist Kreisausbilder Frank Ritter zuständig, der ebenfalls am Standort Oelsnitz die Ausbildung durchführt.
Wurden diese 3 Lehrgänge erfolgreich absolviert, kann man in den Bereichen Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung auch im Gefahrenbereich tätig werden. Nun können „Speziallehrgänge“ bzw. „Führungslehrgänge“ absolviert werden. Das ist abhängig vom Gefahrenpotenzial bzw. der vorzuhaltenden Technik der jeweiligen Feuerwehr. Im weiteren Werdegang belegen unsere Kameraden den Lehrgang Truppführer. Dieser wird ebenfalls durch unseren Kreisausbilder Heiko Müller gehalten und ist z.B. Voraussetzung für den Gruppenführerlehrgang an der Landesfeuerwehrschule Sachsen in Nardt. Ist man im besitzt eines LKW–Führerscheins kann der Lehrgang Maschinist Löschfahrzeuge belegt werden. Hier ist unser Kreisausbilder Matthias Heinritz tätig. Der Großteil unserer Kameraden sind Motorkettensägenführer. Hier steht uns derzeit noch kein eigener Kreisausbilder zur Verfügung und wir greifen auf Ausbilder der Nachbarfeuerwehr Triebel zurück.
Standortausbildung
Neben der grundlegenden Ausbildung auf Kreisebene gehört die wöchentliche bzw. monatliche Standortausbildung zum Tagesgeschäft der freiwilligen Feuerwehr. Aufgrund der großen Anzahl an Geräten und unterschiedlichsten Aufgaben bedarf es regelmäßiger und professioneller theoretischer sowie praktischer Aus- und Fortbildung. Diese Ausbildungsdienste werden normalerweise von den Führungskräften (Gruppenführer und höher) entsprechend dem Dienstplan gehalten. Typische Themen sind hier zum Beispiel: die Einheit im Brand bzw. Hilfeleistungseinsatz (FwDV3), Atemschutzfortbildung, Maschinistenausbildung, Keller- oder Dachstuhlbrände, Gerätekunde, Ortsbegehungen, etc.
Kreisausbildung - Lehrgangsübersicht
Die folgenden Lehrgänge werden auf Landkreisebene bereitgestellt. Die Ausbilder sind zu meist ehrenamtliche Mitglieder in einer Freiwilligen Feuerwehr und führen die Ausbildungen standortübergreifend durch.
Lehrgang |
Dauer |
Voraussetzungen |
Feuerwehrgrundlehrgang |
72 Stunden |
Feuerwehrdiensttauglichkeit |
Truppführer |
35 Stunden |
Feuerwehrgrundausbildung, (Sprechfunker, ASGT) |
Sprechfunker |
16 Stunden |
Feuerwehrgrundausbildung |
Atemschutzgeräteträger |
25 Stunden |
Feuerwehrgrundausbildung, Sprechfunker, G26.3 |
Maschinist |
35 Stunden |
Feuerwehrgrundausbildung, (Führerschein) |
Motorkettensägenführer |
25 Stunden |
Feuerwehrgrundausbildung |
Bahnunfälle Stufe I |
|
Feuerwehrgrundausbildung |
Landesausbildung
Als letzte Ebene der Ausbildung existiert die Landesausbildung. Dazu unterhält der Freistaat Sachsen bzw. das Innenministerium die "Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen" in Nardt, eine Landesfeuerwehrschule; im Internet zu finden unter http://lfs.sachsen.de Neben der Ausbildung der Brandmeisteranwärter für die Berufsfeuerwehr obliegt ein Hauptteil der Kapazitäten der Landesfeuerwehrschule für die Führungskräfteausbildung. Das heißt für die Lehrgänge Gruppen- bzw. Zugführer ist jeweils ein 14tägiger Lehrgang an der Schule zu besuchen. Aber auch Speziallehrgänge wie Gefahrgut oder Maschinist Drehleiter werden in Nardt ausgebildet.
Quelle: http://lfs.sachsen.de - Teil des neugestalteten Übungsgeländes