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- Veröffentlicht: 14. April 2015
Am heutigen Dienstag stand die jährliche Überprüfung der Atemschutzgeräteträger auf dem Plan. Jeder ausgebildete Atemschutzgeräteträger muss sich einmal im Jahr einer Belastungsprüfung, in der Übungsanlage der Berufsfeuerwehr Plauen, unterziehen.
Um sich als Atemschutzgeräteträger ausbilden zu lassen muss man zunächst eine abgeschlossene Truppmann/ Truppführerausbildung sowie einen Lehrgang zum Sprechfunker absolviert haben. Vor Beginn des Lehrgangs erfolgt eine ärztliche Untersuchung nach G26.3, diese beinhaltet eine Untersuchung des Herz-/ Kreislaufsystems, Lungenfunktionstest, Sehtest, Untersuchung des Stütz- und Bewegungsapparates sowie Urin- und Blutuntersuchung. Diese Untersuchung muss mindestens alle drei Jahre wiederholt werden, ggf. jedes Jahr.
Die Anlage besteht aus mehreren Bereichen:
Im Vorbereitungsraum legen die Feuerwehrmänner-/Frauen Atemschutzgeräte und Schutzausrüstung an.
Im Konditionsraum messen Ergometer und Laufband die Leistungsfähigkeit der Feuerwehrmänner.
Im eigentlichen Übungsraum, der aus einer ca. 50m langen Strecke besteht, stehen variable Gitterelemente auf zwei Ebenen und ein Tank, in den man hinein steigen muss.
Im Leitstand überwacht der Übungsleiter mittels Wärmebildkameras die Übung. Über Nebelmaschinen kann der Raum mit Rauch gefüllt werden.Außerdem lassen sich Brandlärm und Feuerschein simulieren um eine realitätsnahe Ausbildung zu erzielen.
Medizinisches Fachpersonal der Berufsfeuerwehr Plauen ist während der Übung vor Ort und überprüft vor und nach der Übung die Vitalparameter.
Sind die Werte nicht im Normbereich wird die Testperson nicht zur Überprüfung zugelassen. Im Notfall kann die Übung unterbrochen und der Rauch schnell abgesaugt werden.
Die Benutzung der Übungsanlage erfolgt nach dem Leitfaden für die Benutzung von Atemschutzübungsstrecken.