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Da für viele Bürger die Führungsstruktur der Feuerwehren der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. mitunter recht schwer zu verstehen ist, wollen wir folgenden Artikel diese etwas näher beleuchten.

Die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. ist im Sinne des § 15 Abs.3 SächsBRKG ein Zusammenschluss der Ortsfeuerwehren Oelsnitz/Vogtl., Magwitz, Taltitz und Planschwitz. Die Gesamtleitung aller Feuerwehren auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. obliegt dem Stadtwehrleiter. Er stellt das Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. und den einzelnen Ortsfeuerwehren dar und gilt als erster Ansprechpartner für die Belange der Feuerwehren.

Die jeweiligen Ortsfeuerwehren werden durch den Ortswehrleiter geleitet. Er ist für die Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr und die ordnungsgemäße Dienstdurchführung verantwortlich und unterliegt dabei den dienstlichen Anweisungen des Stadtwehrleiters.Sowohl der Stadtwehrleiter als auch die Ortswehrleiter haben je einen Stellvertreter an ihrer Seite. Dieser unterstützt den Stadt- / Ortswehrleiter bei dessen Aufgabenerfüllung und vertritt ihn bei seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten.

Als beratendes Organ des Stadtwehrleiters steht ihm der Wehrleiterausschuss zur Seite. Dieser setzt sich aus dem Stadtwehrleiter und den Orstwehrleitern zusammen.

Alle Funktionsträger werden von den Hauptversammlungen der Ortsfeuerwehren (gilt für Ortswehrleitung) bzw. dem Wehrleiterausschuss (gilt für Stadtwehrleitung) in geheimer Wahl auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.Dies ist nur ein grober Überblick über den Aufbau und die Struktur der Feuerwehren der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. Näheres über deren weitere Aufgaben bzw. deren tiefere Gliederung erfährt man in der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.